Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inklusive unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Diesem ist es daher ausdrücklich untersagt, die erhaltenen Informationen, Unterlagen, Objektnachweise etc. ohne unsere ausdrückliche Zustimmung, die zuvor eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

Verstößt unser Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag, also Mietvertrag oder Kaufvertrag, ab, so ist unser Kunde verpflichtet, uns die zwischen uns und unserem Kunden vertraglich vereinbarte Provision so zu entrichten, als wäre der Hauptvertrag mit unserem Kunden selbst zustande gekommen.

Ist ein von uns gefundenes Objekt unserem Kunden bereits bekannt, so hat dieser uns unverzüglich auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat unser Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstehen, dass unser Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen und von uns auf ihre Richtigkeit hin nicht überprüft werden konnten. Es ist somit Sache unseres Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Da wir diese Informationen nur weitergeben, übernehmen wir für ihre Richtigkeit keinerlei Haftung.

Provision / Maklercourtage

Kommt aufgrund unserer Suchtätigkeit ein Miet- oder Kaufvertrag zustande, so schuldet unser Auftraggeber die an uns zu entrichtende Provision bzw. Maklercourtage:

  • Im Falle einer Vermietung bei Wohnimmobilien: 1 Nettomonatsmiete zzgl. 19 % MwSt. = 1,19 Nettomonatsmieten
  • Im Falle des Erwerbs einer Immobilie: Käuferprovision in Höhe von 4 % des Kaufpreises zzgl. 19 % MwSt. = 4,76 % des Kaufpreises

* Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete als Bemessungsgrundlage. Mietfreizeiten bleiben außer Betracht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Handelt es sich nicht nur bei uns, sondern auch bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand Münster vereinbart.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen uns und unserem Kunden durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

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